AGB Entrümpelungen (Stand 01.01.2020)
Voranmerkung
Unsere Leistungen erfolgen ausschließlich gemäß unseren nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Der Kunde akzeptiert die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden AGB sind Bestandteil eines jeden bestehenden oder künftigen mit dem Kunden geschlossenen Vertrages.
1.1 Rheinduett GbR erbringt unter dem Namen "von den Roten" seine Dienstleistungen für den Kunden ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Rheinduett unter dem Namen "von den Roten" ist im Übrigen berechtigt, die vertragsgegenständlichen Leistungen auf Dienstleister oder Erfüllungsgehilfen zu übertragen.
1.2 Die Gültigkeit dieser AGB erstreckt sich auf die Auflösungen und Entrümpelungen durch Rheinduett unter dem Namen "von den Roten" angebotenen Dienstleistungen. Der Kunde erkennt spätestens mit der Inanspruchnahme der Leistungen von Rheinduett unter dem Namen "von den Roten" diese AGB als für ihn verbindlich an.
1.3 Etwaigen diesen AGB entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
2. Angebote, Vertragsschluss, Vertragsgegenstand
2.1 Nach erfolgter Kontaktaufnahme durch den Kunden unterbreitet Rheinduett unter dem Namen "von den Roten" a) nach von kundenseitig übersandten Informationen (Fotos, Videos etc.) oder b) nach Besichtigung durch Rheinduett unter dem Namen "von den Roten" am Einsatzort, dem Kunden ein Angebot über die von Kunden gewünschten Dienstleistungen. Derartige Angebote werden dem Kunden per E-Mail unterbreitet. Sämtliche Angebote von Rheinduett sind freibleibend.
2.2 Ein Vertrag zwischen Rheinduett und den Kunden kommt zustande, sofern der Kunde Rheinduett sein Einverständnis, mit dem von Rheinduett unterbreiten Angebot mündlich und/oder in Textform mitteilt und Rheinduett die Annahme in Schriftform bestätigt. Ungeachtet dessen gilt spätestens mit Beginn der Erbringung der Dienstleistung durch Rheinduett der Vertrag als zwischen den Parteien wirksam zustande gekommen.
2.3 Der Auftraggeber bestätigt mit seiner Unterschrift bei Auftragserteilung die AGB gelesen zu haben und diese in vollen Umfang anerkennt und zustimmt.
2.4 Vor oder bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Aufwendungen von Rheinduett, sowie nachträgliche Erweiterungen des Kundenauftrages unterliegen einer zusätzlichen Vergütung nach den hierfür üblichen Preisen.
2.5 Rheinduett bietet unter dem Namen von den Roten insbesondere Dienstleistungen im Bereich der Wohnungsauflösungen- und Wohnungsentrümplung an. Weitere Dienstleistungen (z.B. Maler- und Reparaturarbeiten) können vom Kunden bei Bedarf zusätzlich beauftragt werden. Rheinduett ist, sofern nicht explizit zwischen den Parteien abweichend vereinbart, nicht zur Ausführung von Elektro-, Gas-, Wasser-, oder sonstigen Installationsarbeiten verpflichtet.
2.6 Alle Leistungen werden wie im Angebot/Auftrag vereinbart ausgeführt. Der Auftragnehmer ist berechtigt zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen Dritte einzuschalten und die mit dem Auftraggeber vereinbarten Leistungen durch diese zu erbringen.
2.7 Auftragsänderungen bzw. -erweiterungen haben nur Gültigkeit, wenn sie nach Art und Umfang vom Auftragnehmer schriftlich, gegebenenfalls auch mündlich bestätigt werden. Als schriftlich in diesem Sinne gilt auch eine E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur.
2.8 Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.
2.9 Trinkgelder sind mit der Rechnung nicht anrechenbar.
2.10 Mitarbeiter des Auftragnehmers sind grundsätzlich nicht zur Entgegennahme von Zusatzaufträgen-, oder Leistungen berechtigt.
2.11 Sämtliche Farben, Lacke und Asbesthaltige Gegenstände sind vom Auftrag ausgeschlossen. Ausnahme bildet der explizite Wunsch diese Gegengestände im Auftrag aufzunehmen und im Zuge dessen die Abholung dieser Gegenstände. Dies wird in einer eigenen Position des Angebotes/Auftrags vermerkt.
3. Preise, Zahlungsbedingungen, Stornierung
3.1 Soweit nicht abweichend vereinbart, ergeben sich sämtliche Preise aus dem unterbreiteten Angebot.
3.2 Wir erstellen ein individuelles Festpreisangebot unter Berücksichtigung von Lage, Art und Volumen der zu beräumenden Gegenstände bzw. Objekte.
3.3 Preise für nicht vorhersehbare Aufwendungen oder nachträgliche Erweiterungen werden separat verhandelt mit Rheinduett. Im Zweifelsfall gilt eine übliche Vergütung nach Zeit als vereinbart (§ 612 BGB). Dessen ungeachtet können die Parteien Pauschalpreise vereinbaren.
3.4 Sämtliche Rechnungen werden mit der gesetzlichen MwSt. ausgestellt.
3.5 Rechnungen für gewerbliche Kunden sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
3.6 Rechnungen für private Kunden sind sofort nach Beendigung der Dienstleistung zu überweisen. Rheinduett ist berechtigt, privaten Kunden einen anteiligen Vorschuss von 30% auf den im Angebot benannten Preis bei Angebotsannahme in Rechnung zu stellen. Derartige Vorschussrechnungen sind binnen drei Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
3.7 Die Parteien können vereinbaren, dass vom Kunden freigegebene verwertbare Gegenstände, ganz oder teilweise, als Leistung in Erfüllung statt von Rheinduett bietet angenommen werden können. Mit der Annahme geht das Eigentum an diesen Gegenständen auf Rheinduett über. Eine spätere Rückgabe an den Kunden ist ausgeschlossen.
3.8 Eine Aufrechnung des Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Abtretungen von Forderungen gegen Rheinduett sind nur mit dessen Zustimmung möglich.
3.9 Wenn der Kunde mit der Bezahlung der Vergütung in Verzug gerät, so ist dRheinduett berechtigt, ab dem Fälligkeitstag Verzugszinsen zu berechnen und seine vertraglich geschuldete Leistung bis zur vollständigen Erfüllung seiner eigenen Ansprüche durch den Kunden zurückzubehalten.
3.10 Im Falle der Stornierung eines Dienstleistungsauftrages durch den Kunden verpflichtet sich dieser, an Rheinduett folgende Stornokosten zu bezahlen: a) bis 7 Tage vor dem vereinbarten Ausführungstermin: 30% des Auftragswertes; b) bis 24 h vor dem vereinbarten Ausführungstermin: 50% des Auftragswertes; c) weniger als 24 h vor dem vereinbarten Ausführungstermin: 100 % des Auftragswertes.
3.11 Rheinduett ist verpflichtet, sich diejenige Vergütung anrechnen zu lassen, welche Rheinduett durch eine zum stornierten Termin tatsächlich gegenüber Dritten erbrachte Dienstleistung erhalten hat. Die Pflicht zur Zahlung von Stornokosten gilt nicht, wenn der Kunde nachweisen kann, dass durch seine Stornierung Rheinduett kein Schaden entstanden ist.
3.12 Bei Verträgen mit wiederkehrenden Leistungen kann der Vertrag ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich wird eine Frist von 4 Wochen zum Monatsende vereinbart.
3.13 Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn der Auftraggeber mit zwei fälligen, aufeinander folgenden Zahlungen im Verzug ist und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht leistet der Auftraggeber nach Abschluss des Vertrages in Vermögensverfall gerät (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz), es sei denn, es wurde bereits ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.
4. Termine und Fristen
4.1 Termine und Leistungsfristen gelten nur dann als zwischen den Parteien verbindlich vereinbart, sofern diese durch Rheinduett in Schrift- oder Textform und ohne Vorbehalt bestätigt wurden.
4.2 Rheinduett ist zu Teilleistungen berechtigt, es sei denn, der Kunden würde hierdurch unangemessen benachteiligt.
4.3 Fristen verlängern sich entsprechend der Verzögerung, die der Kunde zu vertreten hat. Fristen verlängern sich auch in Folge von höherer Gewalt oder wegen solchen Ereignissen, die Rheinduett die Leistung erheblich erschweren oder unmöglich machen, um die Dauer einer solchen Behinderung. Rheinduett ist berechtigt, im Falle der vorstehenden Behinderung alternativ vom Vertrag zurückzutreten.
4.4 Ein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz wegen einer Fristverlängerung gem. Ziffer 4.3 ist ausgeschlossen.
5. Abnahme von Leistungen
5.1 Die von der Rheinduett unter dem Namen "von den Roten" erbrachten Leistungen gelten - soweit nicht lediglich das Bemühen um einen Erfolg geschuldet ist - als auftragsgemäß erfüllt und abgenommen, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach der Leistungserbringung (dies gilt gleichermaßen bei einmaligen sowie bei wiederkehrenden Leistungen) schriftlich begründete Einwendungen erhebt, wobei Art, Umfang, Zeit und Ort der geltend gemachten Einwendungen genau beschrieben werden müssen.
5.2 Rheinduett haftet nicht für Verschmutzungen, die im Rahmen der Ausführung entstehen, solange dies nicht vorsätzlich geschieht.
5.3 Der Kunde kann die Abnahme der Leistung durch Rheinduett unter dem Namen "von den Roten" nicht aufgrund unwesentlicher Mängel verweigern.
5.4 Sämtliche Farben, Lacke und asbesthaltige Gegenstände sind vom Auftrag ausgeschlossen. Ausnahme bildet der explizite Wunsch diese Gegengestände im Auftrag aufzunehmen und im Zuge dessen die Abholung dieser Gegenstände.
6. Nachbesserung/Reklamation
6.1 Bei ordentlicher Reklamation muss der Auftraggeber unverzüglich nach erfolgter Entrümpelung informieren. Die Reklamation ist innerhalb einer Frist von 24 Stunden nach Entrümpelungsdatum in schriftlicher Form bei Rheinduett vorzulegen, bei postalischer Reklamation gilt das Datum des Poststempels. Im Umfang einer Reklamation können nur Leistungen berücksichtigt werden, die Gegenstand des Auftrages sind.
6.2 Der Auftraggeber muss dem Auftragnehmer das Recht zur kostenlosen Nachbesserung in angemessener Frist einräumen. Versäumt der Auftraggeber diese Fristen gilt die Leistung als ordnungsgemäß erbracht (siehe §2 Abs.1). Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei ordentlicher Reklamation, die reklamierte Leistung in einem für beide Parteien akzeptablen Zeitraum zu korrigieren. Dem Auftraggeber entstehen bei berechtigter und fristgerechter Reklamation keine zusätzlichen Kosten.
7. Haftung
7.1 Der Kunde ist allein verantwortlich, nicht dem Auftrag unterfallende Gegenstände eindeutig zu kennzeichnen. Eine Haftung von Rheinduett für den Verlust oder die Beschädigung von in der aufzulösenden Wohnung o.ä. befindlichen Wertgegenständen (z.B. Schmuck, Geld) oder Dokumenten (z.B. Ausweisunterlagen, Testamente) oder gemäß Satz 1 nicht gekennzeichneten Gegenständen wird nicht übernommen. Der Kunde ist verpflichtet, vor Erbringung jedweder Entsorgungsleistungen von Rheinduett die zu entsorgenden Gegenstände auf den Verbleib von Wertgegenständen oder Dokumenten sorgfältig zu überprüfen.
7.1 Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft haftet Rheinduett unbeschränkt. Weitergehend haftet Rheinduett nur im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, sowie dann, wenn eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen kann (Kardinalpflicht).
7.2 Außer im Falle der Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit ist die Haftung von Rheinduett auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen.
7.3 Außer bei Vorsatz ist die Haftung in jedem Falle auf die vertraglich vereinbarte Vergütung beschränkt. Alle vorgenannten Haftungsregelungen gelten auch zu Gunsten von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von Rheinduett.
7.4 Sämtliche Farben, Lacke und Asbesthaltige Gegenstände sind generell vom Auftrag ausgeschlossen. Ausnahme bildet der explizite Wunsch diese Gegengestände im Auftrag aufzunehmen und im Zuge dessen die Abholung dieser Gegenstände.
7.5 Für Verschmutzungen übernimmt Rheinduett keine Haftung.
7.6 Für Schäden übernimmt Rheinduett keine Haftung, wenn der Kunde, Familienangehörige und/oder Freunde des Kunden mithelfen.
8 Datenschutz
8.1 Rheinduett erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten nach Maßgabe der geltenden gesetzlichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere des TMG und des BDSG. Es gilt die Datenschutzerklärung von Rheinduett, welche hier aufgerufen werden kann.
9 Allgemeines
9.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig sein oder werden, so sind sie sinngemäß auszulegen und berühren die übrigen Bestimmungen nicht in ihrer Wirkung.
10 Schlussbestimmungen
10.1 Sämtliche Änderungen, Ergänzungen und Aufhebungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit/Gültigkeit der Schriftform; dies gilt gleichermaßen auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
10.2 Sollten einzelne Bestimmungen der nach Maßgabe dieser AGB abgeschlossenen Verträge unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt die Wirksamkeit und Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die nach Inhalt und Zweck der wirtschaftlichen Zielsetzung der von den Parteien beabsichtigten Bestimmungen am nächsten kommen.
10.3 Es ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.
10.4 Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt, gilt für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und Rheinduett Köln als Gerichtsstand vereinbart.
10.5 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, welche hier aufrufbar ist. Rheinduett ist weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.
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